Baugutachter Rostock

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Katja Westphal Rostock

Katja Westphal

Bausachverständige und Baugutachterin

Friedrich-Hebbel-Weg 11
18146 Rostock
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus)
  • Geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung (EIPOS)
  • Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK)
  • Immobilien-Ökonomin (GdW)
  • Bautenstandsprüferin (Sprengnetter Akademie)
  • zertifizierten Modernisierungsberaterin (BVGeM)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ronny Materne-Steidel Rostock

Ronny Materne-Steidel

Bausachverständiger und Baugutachter

Zum Bornkoppelweg 36
18184 Roggentin
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Maler- und Lackierermeister
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden
  • Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maler- und Lackierergewerk (DEKRA)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maler- und Lackierergewerk (DEKRA)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Rostock stehen Ihnen:

  • Frau Katja Westphal
  • Herr Ronny Materne-Steidel
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

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